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Für ein Behältersystem mit maximal fünf Behältern in einreihiger Aufstellung gilt ein Mindestwandabstand von 5 cm an drei Seiten und an einer Längsseite ein Mindestabstand von 40 cm. Auch auf den bisherigen Mindestabstand zum Wärmeerzeuger kann, bis auf diese 40 cm, verzichtet werden, wenn der Heizkes- sel über eine Zulassung verfügt, die testiert, dass die Oberflächen- temperatur 40 °C nicht übersteigt.
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