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Für ein Behältersystem mit maximal fünf Behältern in einreihiger Aufstellung gilt ein Mindestwandabstand von 5 cm an drei Seiten und an einer Längsseite ein Mindest- abstand von 40 cm. Auch auf den bisherigen Mindestabstand zum Wärmeer- zeuger kann, bis auf diese 40 cm, verzichtet werden, wenn der Heizkessel über eine Zulassung verfügt, die testiert, dass die Oberflächentemperatur 40 °C nicht übersteigt.
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