SCHÜTZ TICKET SERVICE

Allgemeine Rücknahmebedingungen

Jeder ECOBULK muss den folgenden Rücknahmebedingungen entsprechen. Falls eine dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, hat SCHÜTZ und seine Lizenznehmer das Recht, die Annahme der ECOBULK beim Abgeber zu verweigern bzw. nach Abholung entstandene Kosten an den Abgeber zu berechnen.

Bitte beachten Sie auch unsere regionalen Rücknahmebedingungen, die ggf. für Sie relevante Vorgaben für Mindestrücknahmemengen o.ä. enthalten.

Sollten Sie unsicher sein, ob ein Container oder ein Füllgut nicht unseren Rücknahmebedingungen entspricht, finden Sie weitere Informationen im Bereich „Häufig gestellte Fragen“ oder wenden Sie sich direkt Ihren Ansprechpartner der für Sie zuständigen SCHÜTZ TICKET SERVICE Station.
 
Bitte wählen Sie links im Menü, zu welchem Bereich Sie Informationen erhalten möchten!
 
Das SCHÜTZ TICKET gilt für alle SCHÜTZ Container, die direkt von einer der SCHÜTZ Lokationen verkauft und nach der Erstentleerung zurückgegeben werden. Es werden nur SCHÜTZ ECOBULK zurückgenommen.
 
 
Hinweis:
Unterschiede von einem SCHÜTZ IBC zu Containern anderer Hersteller finden Sie im Bereich:
 
 „Wie erkenne ich einen SCHÜTZ IBC?“

 
SCHÜTZ behält sich das Recht vor, die Annahme von gebrauchten ECOBULK, von denen eine potentielle Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt ausgehen, abzulehnen. Füllprodukte, die krebserregend und/oder in Klasse R45/49 (für USA: Mutagenic Cat. 1, Carcinogenic Cat. 1; Kanada und Mexiko: Toxic 6.1, Marine Pollutants [UN / 49CFR 172.101 appendix B]) einzuordnen sind, werden nicht zurückgenom- men, falls sie nicht neutralisiert oder die IBC ausgewaschen wurden.
 
 
Die ECOBULK müssen zur Abholung restentleert, d.h. tropffrei, rieselfrei und spachtelrein sowie frei von außen anhaftenden Reststoffen sein.
 
 
Hinweis:
Als Maßstab für die maximale Restmenge können bei niedrig viskosen Füllgüter 0,1 % (ca. 1 kg), bei hoch viskosen Füllgütern 0,5 % (ca. 5 kg) des Nennvolumens angesehen werden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass bei einer sichtbaren Restmenge im Container dieser nicht zurückgenommen werden kann.
  Beispielbild
 
Zudem können stark verschmutzte Container nicht zurück-
genommen werden.
  Beispielbild
 
Beschriftungen wie Schrifttafeln, Füllprodukt-Aufkleber und Gefahrstoffhinweise müssen lesbar sein. Wenn zutreffend, müssen ungereinigte, leere ECOBULK entsprechend den gültigen Gefahrgutvorschriften mit den gleichen Aufschriften (UN-Nr. und Name des Gefahrguts) und Gefahrzettel versehen sein wie gefüllte. Die Beförderungspapiere müssen den Vorschriften entsprechen.
 
 
Hinweis:
Auch entleerte ungereinigte Container müssen aus rechtlichen Gründen ordnungsgemäß beschriftet sein.
Schrifttafeln, Füllprodukt-Aufkleber und Gefahrstoffhinweise müssen daher vorhanden und lesbar sein. IBC, bei denen Füllprodukt-Aufkleber oder Gefahrstoffhinweise nicht mehr vorhanden oder lesbar sind, können daher aus Sicherheitsgründen nicht zurückgenommen werden.
 
 Beispielbild
 
Auslaufarmaturen und/oder andere Verschlusssysteme müssen funktionsfähig vorhanden sein. Für den Transport muss jeder leere ECOBULK so verschlossen und dicht sein wie ein gefüllter ECOBULK.
 
 
Hinweis:
Entleerte ECOBULK müssen ebenso verschlossen sein werden wie ein gefüllter IBC (ggf. Gasentwicklung, Austritt von Restmengen etc.). Bitte prüfen Sie daher kurz, dass alle Öffnungen und Verschlüsse ordnungsgemäß verschlossen sind, so dass keine Stoffe, Gase o.ä. aus dem Container austreten können.
  Beispielbild
 
Der ECOBULK darf nicht beschädigt sein, d.h. der Innenbehälter, der Stahlkäfig, die Palette oder andere Funktionsteile dürfen keine Schäden aufweisen.
 
 
Hinweise:
Grundsätzlich gilt: Ein IBC muss – um unseren Rücknahmebedingungen zu entsprechen – transportfähig sein. Im nachfolgenden haben wir Beispiele aufgeführt, die zeigen, wann ein IBC von unseren Spediteueren akzeptiert wird und wann eine Annahme ggf. verweigert werden kann.

Akzeptabel

  • leicht verzogene Bodenwanne
  • fehlende Schraube
  • Leicht beschädigte Paletten (Voraussetzung: Schweissstellen intakt) Beispielbild
  • Holzpaletten mit leicht verdrehtem Eckfuss Beispielbild

Möglichkeit zur Verweigerung der Rücknahme

  • stark verzogener Stahlgitterrahmen oder Bodenwanne (eingedrückt, nach außen gedrückt) Beispielbild
  • beschädigter Stahlgitterrahmen oder Bodenwanne
  • Aufgebrochene Schweissstellen bei Paletten Beispielbild
  • Stark beschädigte Palette, so dass der IBC nicht transportiert werden kann Beispielbild
 
Sollten Sie unsicher sein, ob ein Container zu stark beschädigt ist, berät Sie unser Ansprechpartner vor Ort gerne.
 
 
Der ECOBULK darf keine schweren Oxidationen aufweisen.
 
 
Hinweis
IBC mit weiss oxidiertem Stahl werden zurückgenommen, wenn weniger als 10% der kompletten Stahlfläche damit bedeckt sind. Leichte Roststellen an Bodenwanne oder unterhalb der Auslaufarmatur sind akzeptabel. Schwerere Oxidationen können mit Hilfe des Zusatzbauteils "Säureschutz" vermieden werden.
 
Nicht zulässig sind IBC, deren Metalloberfläche mit rot oxidiertem Stahl (Rost) bedeckt sind.
 
Die auf dem Rückhol-Auftrag angegebene Anzahl der ECOBULK muss mit der Anzahl der zur Abholung bereitstehenden ECOBULK übereinstimmen. Bitte füllen Sie den Rückholauftrag immer vollständig aus und senden ihn an eine der angegebenen SCHÜTZ TICKET SERVICE Stationen.
 
 
Hinweis:
Eine Erläuterung der Abläufe innerhalb des SCHÜTZ TICKET SERVICE finden Sie im Bereich „Der Ablauf“.

Nach Erstanmeldung erhalten Sie von uns eine Kunden-Nummer, mit der Sie noch einfacher den SCHÜTZ TICKET SERVICE beauftragen können.

Absender, Anzahl an IBC sowie Angaben zum Füllgut (wie UN-Nummer bei Gefahrgütern) sind immer anzugeben.
 
Das am IBC befindliche SCHÜTZ TICKET SERVICE Form ist immer zu unterschreiben.

Für die Beauftragung des SCHÜTZ TICKET SERVICE mittels Fax oder per Internet bitten wir Sie Ihre Kunden-Nummer bereitzuhalten.
  zum Online-Formular
 
Ein IBC muss komplett entleert werden (Höchstmenge: niedrig viskose Füllgüter: 0,1 % des Nennvolumens, hoch viskose Füllgüter: 0,5 % des Nennvolumens). Ist Restmenge eines Füllguts in einem IBC sichtbar, so kann dieser nicht zurückgenommen werden.
 
IBC, bei denen Füllprodukt-Aufkleber oder Gefahrstoffhinweise nicht mehr vorhanden oder lesbar sind, können nicht zurückgenommen werden.
 
Stark verschmutzte IBC können nicht akzeptiert werden.
 
IBC mit fehlenden Schraubkappen oder nicht korrekt verschlossenem Auslauf werden nicht zurück genommen.
 
Leichte Beschädigungen sind akzeptabel, wenn alle Schweissstellen intakt sind.
 
Holzpaletten mit verdrehtem Eckfuss können ebenfalls zurückgenommen werden.
 
Ist der Stahlgitterrahmen oder die Bodenwanne stark verzogen (eingedrückt, nach außen gedrückt) oder beschädigt, kann der IBC nicht zurückgenommen werden.
 
Der ECOBULK kann nicht akzeptiert werden, wenn Schweißstellen aufgebrochen sind, oder der IBC aufgrund des Palettendefekts nicht mehr transportiert werden kann.
 
ECOBULK, die nicht transportfähig sind, können nicht zurückgenommen werden.
SCHÜTZ GmbH & Co.KGaA of Germany and all of the other SCHÜTZ companies and affiliates throughout the world, hereby expressly disclaim any direct or indirect liability for the proper or improper handling of ECOBULK containers or their contents by any customer, carrier, or reconditioning/recycling facility. Such disclaimed liability includes but is not limited to personal injuries, wrongful death, business impairment or interruption, damage to real or personal property, or any damage to natural resources or the environment. SCHÜTZ TICKET SERVICE conditions may change without express notice.