SCHÜTZ TICKET SERVICE

FAQ – Labelling

 
Kann ich Container zurückgeben, deren Beschriftung fehlt oder unlesbar ist?
 
Nein. Es gilt grundsätzlich, dass ungereinigte Container durch den SCHÜTZ TICKET SERVICE nur zurückgenommen werden, wenn der ehemalige Füllstoff durch die Beschriftung/Aufkleber auf dem Container eindeutig zu identifizieren ist.
 
Näheres und Beispiele zur Beschriftung finden Sie hier.
 
Des Weiteren finden Sie ausführliche Angaben und Beispielbilder im interaktiven Booklet zu den Rücknahmebedingungen fertig zum Download hier.
 
 
Warum ist die vorhandene Beschriftung auch bei leeren Containern so wichtig?
 
Nach dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) gelten auch entleerte Gefahrgut-Container weiterhin als Gefahrgut und sind deshalb mit allen nötigen Papieren und Beschriftungen zu transportieren.

Näheres zu ADR finden Sie hier.
 
 
Die Beschriftung auf den IBC ist nicht mehr vorhanden oder unlesbar – was ist zu tun?
 
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Beschriftungen, Aufkleber und Papiere sind vor der Abholung durch den SCHÜTZ TICKET SERVICE erneut anzubringen/bereitzulegen, damit eine Identifikation der Gefahrenklasse bzw. des Füllguts jederzeit möglich ist.