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EnEV und Ölheizungen

Sanierungspflicht auch bei einem Teil der Ein- und
Zweifamilienhäuser


Wer jetzt nichts zu tun hat, macht etwas falsch. Rund 15 Prozent
der Ölheizungen im Wohnungsbau stammen aus den Jahren vor 1978. Das geht aus einer Erhebung des Forschungszentrums Jülich hervor (Prof. Kleemann). Und davon muss ein Großteil erneuert werden. Denn die Energieeinsparverordnung bestimmt in Paragraph 9 Absatz 1: „Eigentümer von Gebäuden müssen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut oder aufgestellt worden sind, bis zum 31. Dezember 2006 außer Betrieb nehmen“.

Diese Auflage gilt zum Teil auch für Ein- und Zweifamiliehäuser. Die EnEV nimmt diese Gruppe nämlich nur dann von der Pflicht zur Sanierung aus, wenn nach dem Inkrafttreten der Verordnung am 16. November 2001 keine Eigentümerveränderung (Verkauf, Vererbung) stattgefunden hat. Alle Ein- und Zweifamilienhäuser also, die nach dem 16.11.2001 den Besitzer gewechselt und noch eine Heizung aus den Jahren vor 1978 im Keller stehen haben, müssen ebenfalls energetisch auf Vordermann gebracht werden. Nach Absatz 4 Paragraph 9 EnEV tritt schon bei Auszug des Eigentümers aus seinem ehedem selbst genutzten Wohnraum der Sanierungsfall ein. Die Ausnahmeregelung entlastet den Ein- und Zweifamilienhausbesitzer nur dann von der Investition in eine neue Heizung, wenn er in seinen eigenen vier Wänden wohnen bleibt. Bei Vermietung oder Verpachtung demgegenüber gilt wieder Absatz 1 des Paragraphen 9.

Das Modernisierungspotential: Von den etwa 18 Mio. Wohngebäuden der Bundesrepublik sind 15 Mio. Ein- und Zweifamilienhäuser (Statistisches Jahrbuch 2006) und 3 Mio. Mehrfamilienhäuser. In den 70er Jahren heizten die Bauherren noch überwiegend mit Heizöl. Unterstellt sei, dass bis heute 50 Prozent der betrachteten Siedlungen bei diesem Brennstoff geblieben sind. Legt man hier die 15 % Altanlagen des FZ Jülich als Maßstab an, erzeugen in 1 Mio. Eigenheime überalterte Ölkessel mehr schlecht als recht Wärme. Wie viel davon müssten nach EnEV unbedingt erneuert werden? Jährlich gehen nach Schätzungen der Bausparkassen drei bis vier Prozent dieser Gebäude in andere Hände über. Rechnet man noch Auszug mit ein, dürften es im Sinne der Verordnung 5 % sein. Die EnEV erhielt vor fünf Jahren Rechtsgültigkeit, das heißt derzeit tangiert die EnergieeinsparVO 25 Prozent der infrage kommenden Ein- und Zweifamilienhäuser, mithin 250.000 Heizungen.

Im Mehrfamilienhaus sieht die Rechnung so aus: Etwa 30 Prozent, grob 1 Mio. Gebäude, verfeuern Heizöl. Da nach FZ Jülich 15 Prozent aus den Jahren vor 1978 stammen, stehen hier 150.000 Altanlagen zur Modernisierung an. Auf diese Volumina weist das Tankbauunternehmen Schütz, Selters/Westerwald hin. Gleichzeitig mit der Erneuerung der Heizung sollte auch eine zeitgemäße Tankanlage installiert werden. Die modernen Kunststoff-Sicherheitsbehälter des Tank im Tank Systems der Westerwälder nehmen keinen Einfluss mehr auf die Wohnqualität. Die Speicher beanspruchen kaum noch Platz – eine separate Auffangwanne ist überflüssig -, sind absolut geruchsgesperrt, dürfen deshalb in die Nähe der Wohnräume gerückt werden und passen beinahe durch jede Tür. Das erleichtert Handling und Aufstellung.

Downloads

Alterstruktur von Ölheizungen in der Bundesrepublik Deutschland.
(Quelle: FZ Jülich/Kleemann)
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Öltank für die Besenkammer.
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