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Hochwassersicher
Aus den überraschend zahlreichen „Jahrhunderthochwassern“ der letzten Jahre haben Kommunen in Hochwasser gefährdeten Gebieten die Konsequenzen gezogen. Sie schreiben eine überflutungssichere Öllagerung vor. Das heißt, die Tankanlage muss zwei Kriterien erfüllen: Erstens darf sie nicht aufschwemmen, und zweitens darf sie sich nicht unter dem Außendruck des Wassers nach innen verformen. Die Zusammenpressung würde in jedem Fall dazu führen, dass Öl über die Entlüftungsleitung austritt.
Die Firma Schütz in Selters hat die 1.000-Liter-Ausführung ihrer doppelwandigen Sicherheitstanks jetzt für Hochwassergebiete modifiziert und zur Zulassung angemeldet. Ab Ende des Jahres soll sie lieferbar sein. Jeder Tank wird mit zwei Zuggurten an Spezialdübeln im Beton der Bodenplatte verankert. Natürlich müssen die Fundamente die Auftriebskräfte sicher aufnehmen können. Beton der Festigkeitsklasse B25/C25 von 15 cm Dicke erfüllt in der Regel diese Vorgabe.
Der Hochwassertank selbst ist dickwandiger als die Normalausführung und statisch in der Lage, sowohl Innendruck als auch Außendruck aufzunehmen. Die zulässige Überflutungshöhe darf ab Bodenfläche 2,50 m betragen. Oder – bei 1,50 m Tankhöhe – ab Oberkante 1,0 m. Der Tank im Tank Behälter behält also selbst bei 0,25 bar Außendruck seine Form.
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